Hinweise gemäß § 5 Telemediengesetz und der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
Herr Patentanwalt Dr.-Ing. Wolfgang Gassner und Herr Patentanwalt Dr. rer. nat. Tobias Ehnis gehören der Patentanwaltskammer, Tal 29, 80331 München, Deutschland an. Sie sind ferner Mitglieder des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter (epi) sowie der Fédération Internationale des Conseils en Propriété Industrielle (FICPI). Herr Dr.-Ing. Wolfgang Gassner ist außerdem Mitglied der Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR). Dr. rer. nat. Tobias Ehnis ist Mitglied der Vereinigung von Fachleuten des Gewerblichen Rechtsschutzes (VPP).
"Dr. Gassner & Partner Patentanwälte" ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesetzes. Die Partnerschaft ist im Partnerschaftsregister des Registergerichts Fürth (Bayern) unter der Nr. 025 eingetragen. Die Partnerschaft wird von jedem Partner einzeln vertreten. Partner der Partnerschaft sind Dr.-Ing. Wolfgang Gassner und Dr. rer. nat. Tobias Ehnis.
Beiden Partnern der Partnerschaft ist die Berufsbezeichnung "Patentanwalt" in der Bundesrepublik Deutschland verliehen worden. Außerdem sind beide Partner "zugelassene Vertreter vor dem Europäischen Patentamt". Hinsichtlich der berufsrechtlichen Regelungen unterliegen die Partner der Patentanwaltsordnung (www.patentanwalt.de), der Berufsordnung der Patentanwälte (www.patentanwalt.de), den FICPI Standesregeln www.ficpi.org/aboutframe.html sowie als European Patent Attorneys dem Code of Professional Conduct des epi (http://216.92.57.242/patentepi/deutsch/100/120/121/).
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer der Partnerschaft lautet: DE812737794
Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Taunusstraße 1
65193 Wiesbaden
Sitz: Wiesbaden, Handelsregister- Nr: HRB 2188, Amtsgericht Wiesbaden,
USt-Id.- Nr: DE 811198334
Deckung besteht über die Anforderungen der EU-Verordnung hinaus für sämtliche Patentanwälte, die in der Patentanwaltskanzlei tätig sind, weltweit und ohne territoriale Einschränkungen.
Die Auslandsdeckung setzt sich wie folgt zusammen:
1. Standarddeckung: Geografisches Europa inkl. Türkei und der Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland.
2. Die erweiterte Auslandsdeckung umfasst darüber hinaus:
- die Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht,
- das Auftreten des Anwalts vor außereuropäischen Gerichten sowie
- die Inanspruchnahme vor außereuropäischen Gerichten.
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